FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN

Falls nicht ausdrücklich auf eine andere Finanzierung hingewiesen, erfolgt die Finanzierung der Objekte im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetzes (WFG). Solche Wohnungen dürfen daher nur an förderungswürdige Personen im Sinne des WFG vermietet oder verkauft werden.

 
WOHNBAUFÖRDERUNG:

Die wichtigsten Bedingungen aus dem Wohnbauförderungsgesetz und der Wohnbauförderungsverordnung: Förderungswürdige Personen Natürliche Personen deren Familieneinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

1 PersonEUR 50.000,--Jahresnettoeinkommen
2 PersonenEUR 85.000,--Jahresnettoeinkommen
3 PersonenEUR 92.500,--Jahresnettoeinkommen
4 PersonenEUR 100.000,--Jahresnettoeinkommen
+EUR 7.500,--für jede weitere Person im Haushalt.

Das Einkommen wird wie folgt berechnet:

Bruttoeinkommen
- Sozialversicherung
- Werbungskosten (Betriebsausgaben)
- Lohnsteuer (Einkommenssteuer)
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Einkommen für Wohnbauförderung

Bei Eigentumswohnungen darf die Einkommensgrenze um bis zu 10%, 20% bzw. 30% überschritten werden. In diesen Fällen wird das gesamte Förderungsdarlehen um 25%, 50% bzw. 75% gekürzt.

  • Die geförderte Wohnung muss vom Förderungswerber (Mieter, Käufer) persönlich längstens 6 Monate ab Übergabe der Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt werden.
  • Die Rechte (Mietrecht, Eigentumsrecht) an der bisher vom Erwerber bewohnten Wohnung werden innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe der geförderten Wohnung aufgegeben.
  • Der Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung ist für Nicht-EU-Bürger ausgeschlossen.
  • Studenten mit Studienort außerhalb Oberösterreichs und Minderjährige können in Oberösterreich keine geförderte Wohnung erwerben.
  • Die geförderte Eigentumswohnung darf nur mit Zustimmung des Landes Oberösterreich vermietet werden. Diese Zustimmung wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen gegeben.
Ein Verstoß gegen auch nur eine dieser Bestimmungen hat den gänzlichen Verlust des gesamten Förderungsdarlehens zur Folge.

 

Zur Senkung des montlichen Wohnungsaufwandes besteht die Möglichkeit, beim Land Oberösterreich um Wohnbeihilfe anzusuchen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich.