Bauausführung

Wir bieten ein hohes Maß an Ausstattung.

Alle Wohnungen in unseren Objekten sind bei Übergabe  bezugsfertig.

Die im Plan ersichtlichen Maße sind Rohbaumaße. Für Einbauten, wie Küche und Einbaukästen, etc. bitte unbedingt Naturmaße nehmen.

Sonderwünsche

Nach Fertigstellung der Rohbauten kontaktiert die ausführende Firma für Elektro- u. Sanitärinstallation  die Wohnungswerber bezüglich etwaiger Sonderwünsche. Professionisten für Fußböden und keramische Verfliesung laden Wohnungswerber nach Beendigung der Innenputzarbeiten zu Besprechungen. Sonstige Änderungen sind vor Beginn der entsprechenden Arbeiten, im Konsens mit der ausführenden Firma und der Genossenschaft – Sonderwunschansuchen - siehe Downloadunterlagen im Menüpukt SERVICE - schriftlich zu vereinbaren.

Bezahlung der Sonderwünsche

Die Genossenschaft bezahlt der beauftragten  Firma  jeweils die Standardausführung, Sonderwünsche sind direkt von den Wohnungswerbern  mit den ausführenden Firmen zu verrechnen. Bevor Sie eine Firma mit Ihren Sonderwünschen beauftragen, ist die Erstellung eines Angebotes bzw. eines Kostenvoranschlages unbedingt erforderlich.