Bauausführung
Wir bieten ein hohes Maß an Ausstattung.
Alle Wohnungen in unseren Objekten sind bei Übergabe bezugsfertig.
Die im Plan ersichtlichen Maße sind Rohbaumaße. Für Einbauten, wie Küche und Einbaukästen, etc. bitte unbedingt Naturmaße nehmen.
Sonderwünsche
Nach Fertigstellung der Rohbauten kontaktiert die ausführende Firma für Elektro- u. Sanitärinstallation die Wohnungswerber bezüglich etwaiger Sonderwünsche. Professionisten für Fußböden und keramische Verfliesung laden Wohnungswerber nach Beendigung der Innenputzarbeiten zu Besprechungen. Sonstige Änderungen sind vor Beginn der entsprechenden Arbeiten, im Konsens mit der ausführenden Firma und der Genossenschaft – Sonderwunschansuchen - siehe Downloadunterlagen im Menüpukt SERVICE - schriftlich zu vereinbaren.
Bezahlung der Sonderwünsche
Die Genossenschaft bezahlt der beauftragten Firma jeweils die Standardausführung, Sonderwünsche sind direkt von den Wohnungswerbern mit den ausführenden Firmen zu verrechnen. Bevor Sie eine Firma mit Ihren Sonderwünschen beauftragen, ist die Erstellung eines Angebotes bzw. eines Kostenvoranschlages unbedingt erforderlich.